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Einkommensteuer – Tauschobjekt „Grundstück“ als wesentliche Betriebsgrundlage (FG)
Der 15. Senat des FG Köln hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Grundstück, welches als Tauschobjekt für ein anderes Grundstück überlassen wird, wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sein kann. Im Streitfall hat das Finanzgericht diese Frage verneint, jedoch die Revision zum BFH zugelassen.
Sachverhalt: Das Finanzamt ging im Streitfall von einer Betriebsaufspaltung aus. Wesentliche Betriebsgrundlage sei das Grundstück „R-Straße“ gewesen. Dieses sei für das Betriebsunternehmen (einer GmbH, deren alleiniger Gesellschafter der Kläger war) zwingendes Tauschobjekt gewesen. Denn S. 48zwischen dem Unternehmen des Bruders des Klägers und der GmbH sei ein Vertrag zwecks gegenseitiger Überlassung von Grundstücksflächen zur jeweils eigenen Nutzung ge...