Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 11a Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die Vorschrift enthält eine Ausnahmeregelung zu § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG für Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Erlaubt ist die gleichmäßige Verteilung des Erhaltungsaufwands auf zwei bis fünf Jahre. Die Option hat dieselben Voraussetzungen, unter denen § 7h EStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für solche Baumaßnahmen fördert. Für weitere Informationen vgl. die Kommentierung zu § 7h EStG.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2§ 11a EStG wurde durch Art. 1 Nr. 15 WoBauFG v. in das EStG eingefügt. Die Norm ist die Nachfolgevorschrift zu § 82h EStDV.