Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 10h Steuerbegünstigung der unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassenen Wohnung im eigenen Haus (weggefallen)
Literatur: Zu inhaltlichen Einzelheiten siehe Meyer, Zur Steuerbegünstigung unentgeltlich überlassener Wohnungen gem. § 10h EStG, FR 1992, 389; Handzik, Die Steuerbegünstigung der unentgeltlich zu eigenen Wohnzwecken überlassenen Wohnung im eigenen Haus nach § 10h EStG, NWB 1993, 3233.
Allgemeine Erläuterungen
1Mit § 10h EStG schuf der Gesetzgeber eine weitere Steuersubvention für unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassene Wohnungen im eigenen Haus. Ein Steuerpflichtiger konnte hiernach Aufwendungen, die ihm durch Baumaßnahmen an einem von ihm ganz oder teilweise zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude entstanden sind, wie Sonderausgaben abziehen, wenn hierdurch eine neue Wohnung geschaffen wurde und er diese Wohnung Angehörigen ohne Entgelt zu Wohnzwecken überließ.
2Eingeführt wurde § 10h durch das StÄndG 1992 vom . Nach der Gesetzesbegründung soll § 10h EStG Reserven im Eigenheimbereich mobilisieren und damit den Wohnungsmarkt entlasten. Zugleich wird hiermit das Zusammenleben mehrerer Generationen unterstützt. Erstmals anzuwenden war die Vorschrift für den VZ 1991; letztmalig gilt sie für Sachverhalte vor dem (§ 52 Abs. 20 EStG). Der effektive zeitliche Geltungsbereich der Vorschrif...