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Der Pflichtteil im Einkommensteuerrecht
Besteuerung des Erben und des Pflichtteilsberechtigten sowie Gestaltungsmöglichkeiten
Grundsätzlich hat die Abwicklung des Nachlasses keine einkommensteuerlichen, sondern ausschließlich erbschaftsteuerliche Folgen. Insbesondere das Pflichtteilsrecht kann jedoch dazu führen, dass die Abwicklung des Nachlasses auch einkommensteuerliche Folgen zeitigt. Die besondere Problematik des Pflichtteilsrechts resultiert insbesondere daraus, dass die Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen erbschaftsteuerlich neutral ist. Tätigt der Erbe zur Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen Aufwendungen, sind diese grds. dem privaten Bereich zuzuordnen und daher steuerlich nicht absetzbar. Besondere Probleme können sich in diesem Zusammenhang ergeben, wenn zur Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen Nachlassgegenstände veräußert und dadurch stille Reserven aufgelöst werden. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Problematik.
Die einkommensteuerliche Behandlung von Erbfällen weist viele Ungereimtheiten auf, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sind die erbschaftsteuerlichen und einkommensteuerlichen Regelungen nicht aufeinander abgestimmt. Aus Sicht des Belasteten gehören Pflich...