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Verkauf von besonderen Autorenexemplaren durch einen Verlag
Die Lieferung von Büchern unterliegt lediglich dem ermäßigten Steuersatz. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, an wen die Bücher geliefert werden. Autorenexemplare, sofern sie entgeltlich überlassen werden, sind daher auch nur mit 7 % zu versteuern. Zu einem anderen Ergebnis gelangt der BFH allerdings in der , wenn neben der reinen Bücherlieferung möglicherweise noch andere Dienstleistungen eine Rolle spielen. Auswirkungen hat das vor allem auf Dissertationsverlage, die offen oder auch verdeckt entsprechende Druckkostenzuschüsse verlangen.
A. Leitsätze
1. Erstellt ein Verlag aufgrund eines Verlagsvertrags mit einem Autor ein Buch und liefert er zur Abdeckung der Druckkosten dem Autor vertragsgemäß eine bestimmte Anzahl von Erstexemplaren zu einem höheren Preis als dem Ladenpreis, liegt neben der (dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden) Lieferung von Büchern eine sonstige (dem Regelsteuersatz zu unterwerfende) verlegerische Leistung vor.
2. In diesen Fällen ist das zwischen dem Verlag und dem Autor vereinbarte Entgelt entsprechend diesen beiden vom Verlag erbrachten Leistungen aufzuteil...