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BStBK: Vorsteuerabzug in Bezug auf vollständige Rechnungsanschrift
Die BStBK hat sich mit einer Eingabe vom an das BMF zum Vorsteuerabzug in Bezug auf die vollständige Rechnungsanschrift gewandt.
In der Praxis besteht derzeit eine große Verunsicherung in Bezug auf den Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der vollständigen Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers. Fraglich ist, ob der Begriff „vollständige Anschrift“ auch den „ Briefkastensitz“ – z. B. das Postfach oder eine eigene Postleitzahl – der Parteien umfasst. Der u. a. entschieden, dass das Merkmal „ vollständige Anschrift“ in § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG nur erfüllt ist, wenn der leistende Unternehmer unter dieser Anschrift seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet. Das BFH-Urteil wurde am im BStBl II S. 914 veröffentlicht und wird somit von den Finanzbehörden angewendet. Dies wirft Fragen im Zusammenhang mit Abschn. 14.5. Abs. 2 UStAE auf:
So besteht derzeit in der Praxis Rechtsunsicherheit darüber, ob die Finanzverwaltung die Ausführungen des Urteils ausschließlich auf die Anschrift des leistenden Unternehmers bezieht. In diesem Fall würden die Ausführungen im UStAE weiterhin gültig bleiben und Rechnungen, die...