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BFH | Einbeziehung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünften in die Berechnung der Einkunftsgrenzen für die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht
In die Prüfung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG 2009 sind auch die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte einzubeziehen.
Der Kl. wohnte im Streitjahr 2009 mit seiner Ehefrau in Belgien. Beide waren in Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigt. Sie erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus der Vermietung eines im Inland belegenen Hauses. Außerdem hatte der Kl. im Streitjahr inländische Gewinnausschüttungen i. H. von 142.000 € sowie Zinsen erhalten. Der Kl. beantragte die Zusammenveranlagung und vertrat hierzu die Ansicht, dass die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte nach § 2 Abs. 5b EStG nicht bei der Prüfung der Wesentlichkeitsgrenzen des § 1 Abs. 3 i. V. mit § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG 2009 zu berücksichtigen seien. Der BFH folgt der Rechtsauffassung...