Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?
Dividendenarbitragegeschäfte vor dem Hintergrund des
[i]BFH, Urteil vom 16. 4. 2014 - I R 2/12 NWB PAAAE-74900 DAX-Konzerne werden in 2016 so viel Geld an ihre Aktionäre auszahlen wie nie zuvor, mehr als 42 Mrd. € (Handelsblatt vom ). Aber nicht nur die Aktionäre, sondern auch internationale Anleger, Kreditinstitute und die Finanzverwaltung beschäftigen sich intensiv mit diesem Thema und der steuerlichen Einordnung. Insbesondere sog. Cum/Cum-Geschäfte — also Dividendenarbitragegeschäfte — sind in den Fokus [i]Zu BFH I R 2/12 s. Haritz/Werneburg, NWB 10/2015 S. 657 der Steuerrechtsexperten geraten. Durch diese Gestaltungen entgehen dem Fiskus bis zu 5 Mrd. € jährlich (vgl. Wirtschaftswoche vom , „Wie Banken den Fiskus hintergehen“, S. 22). Die Abwicklungspraxis und deren steuerrechtliche Einordnung auch vor dem Hintergrund des NWB PAAAE-74900 möchte der nachfolgende Beitrag vorstellen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund für Cum/Cum-Gestaltungen
[i]Vermeidung der Definitivbelastung mit inländischer KESt für ausländische Anleger Hintergrund der Cum/Cum-Gestaltungen ist die Vermeidung der Definitivbelastung der ausländischen Anteilseigner mit inländischer Kapitalertragsteuer. Ausländische Steuerpflichtige ohne Wo...