NWB-BB Nr. 2 vom Seite 33

Neue Richtlinie zur Beraterförderung: Qualität setzt sich durch!

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

Vor etwa einem halben Jahr veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Eckpunkte zur künftigen Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung. Die Informationen waren damals sehr überschaubar: Die verschiedenen Programme des Bundes sollten demnach zu einer einheitlichen Förderung zusammengefasst werden und die BAFA sollte mit Beginn des Jahres 2016 für die Umsetzung verantwortlich sein. Angesichts der Bedeutung von Beratungsförderprogrammen als unterstützendes Akquiseinstrument warteten viele von Ihnen mit Spannung auf Details. Kurz vor Toreschluss sickerten dann mehr und mehr Informationen durch, bis die endgültige neue Richtlinie dann endlich Anfang dieses Monats veröffentlicht wurde.

Die entscheidende Frage für Sie: Was ist neu? Haben sich die Bedingungen zum Vor- oder Nachteil geändert? Pauschal lässt sich diese Frage sicherlich nicht beantworten.

Fangen wir mit den schlechten Nachrichten an: Die Beratungsfördermittel für Bestandsunternehmen wurden gekürzt. Doch das wird sich – hoffentlich – nicht merkbar auf Ihre Auftragslage auswirken. Auch wenn es sicherlich das eine oder andere Unternehmen gibt, das steigenden Beratungskosten einen Riegel vorschiebt: In der Regel sollten doch Bestandsunternehmen – im Gegensatz zu Gründern und Krisenunternehmen – ausreichend Geld haben, um sich Ihre Beratung leisten zu können. Oder andersherum gesagt: Wenn schon Kürzungen, dann können es am ehesten Bestandsunternehmen verschmerzen.

Positiv sind hingegen u. a. die steigenden Anforderungen an die Qualifikation der Berater. Das bedeutet für Sie zwar zunächst Aufwand. Langfristig wird sich diese Investition aber für Sie lohnen. Denn allein durch eine erfolgreiche Autorisierung für die Beratungsfördermittel zeigen Sie den Unternehmen Ihre nachgewiesene Beratungsqualität. Angesichts vieler „schwarzer Schafe“ in der Beratungsbranche kann dieser Qualitätsnachweis durchaus den Ausschlag für einen Auftrag geben, auch ganz unabhängig von der Beratungsförderung. Denn Qualität setzt sich letztlich langfristig immer durch.

Mehr Informationen zur neuen Beraterförderung und eine Gegenüberstellung alte versus neue Richtlinie finden Sie .

Beste Grüße

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 2/2016 Seite 33
NWB KAAAF-47768