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Auszug aus dem Interview mit RA Kay H. Hübner
RA Kay H. Hübner, FAStR/FABKR, aus Gladbeck wurde 1972 in Gelsenkirchen geboren. An der Ruhr-Universität Bochum studierte er Rechtswissenschaften, anschließend Internationales Steuerrecht in dem Studiengang Master of International Taxation in Hamburg. Hübner hat für eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft den vielbeachteten Prozess vor dem EuGH (Rs. C-342/14, s. ) geführt. Das gesamte Interview können Sie in StBMag 01-02/2016, S. 18 Datei öffnen nachlesen.
Herr Hübner, Sie haben diesen Fall über den BFH nun bis zum EuGH nach Luxemburg gebracht. Bislang haben Sie nicht Recht bekommen – aber in Luxemburg hat sich das Blatt nun offenbar gewendet. Wie schätzen Sie die Lage ein?
Hervorragend. Ich habe diesen speziellen Fall nach dem erstinstanzlichen Urteil übernommen, mein Eintritt in das Verfahren war das Führen der Nichtzulassungsbeschwerde. Aber man muss vor diesem Fall ansetzen, um den Komplex zu verstehen: Mit unseren Mandanten prozessieren wir schon seit etwa 2008 wegen solcher Fragen. Immerzu war das Ergebnis negativ, bei verschiedenen Finanzgerichten. Auch zum BFH haben wir das immer wieder gebracht und mussten auch dort immer wieder Rückschl...