Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der zwangsweise Gesellschafterausschluss aus einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAF-42311 Gesellschaften mit geschlossenem Gesellschafterkreis – handelt es sich dabei um Kapital- oder Personengesellschaften – sind konfliktanfällig. Ultima ratio ist in vielen Fällen der zwangsweise Ausschluss einer der Kontrahenten aus der Gesellschaft.
Ausführlicher Beitrag s. .
Gesellschafterausschluss aus einer GmbH
[i]Ertragsteuerliche Situation Die zwangsweise Einziehung eines Geschäftsanteils ist aus Sicht der Gesellschaft einkommensteuerlich erfolgsneutral, weil letztlich nur eine Einlagenauskehrung stattfindet. Die geleistete Entschädigungszahlung ist wie eine Kaufpreiszahlung zu behandeln. Der über die Rückzahlung des Nennkapitals hinausgehende Betrag stellt eine Leistung der Gesellschaft an den veräußernden Gesellschafter dar, die nach den Grundsätzen des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG zu einer Minderung des steuerlichen Einlagenkontos führt, soweit sie den maßgebenden ausschüttbaren Gewinn übersteigt. Erfolgt der Ausschluss im Weg der Zwangsabtretung, gilt nichts anderes. Bei Zahlung eines überhöhten Kaufpreises kann eine verdeckte Gewinnausschüttung gegeben sein. Dies ist unproblematisch, sofern der Ausscheidende als „lästiger Gesellschafter“ einzustufen ist und durch den Mehr...