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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 13 | Verfahrensrecht: Korrektur eines Steuerbescheids bei einem rückwirkenden Ereignis

Nach einem aktuellen BFH-Urteil steht der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen eines rückwirkenden Ereignisses nicht entgegen, dass der Sachverhalt, auf den sich das Ereignis auswirkt, im Ausgangsbescheid nicht berücksichtigt war. Das FG Schleswig-Holstein hatte das in erster Instanz noch anders gesehen.

Jetzt möchten wir Sie kurz noch auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zu einer verfahrensrechtlichen Frage hinweisen. Es geht um § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Dort ist bekanntlich die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids wegen eines rückwirkenden Ereignisses geregelt.

Der IX. Senat des BFH hat jetzt entschieden: Die Korrektur nach dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Sachverhalt, auf den sich das Ereignis auswirkt, im Ausgangsbescheid berücksichtigt war.

Im Streitfall ging es konkret um die nachträgliche Änderung eines Verlustes nach § 17 EStG bei der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung. Ein eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen war ausgefallen. Dies führte zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung.

Die Münchener Richter ließen eine Korrektur des Steuerbescheids zu. Und da...

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