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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 05 | Doppelbesteuerung: Freistellung von Ruhegehältern an ehemalige Arbeitnehmer im Ausland

Eine Freistellung von Ruhegehaltszahlungen deutscher Arbeitgeber an im Ausland wohnhafte ehemalige Arbeitnehmer nach dem jeweils einschlägigen DBA kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer eine Ansässigkeitsbescheinigung des ausländischen Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Es bestehen jedoch nach einer Verfügung der OFD Frankfurt/M. keine Bedenken, hiervon in bestimmten Fällen aus Vereinfachungsgründen abzuweichen.

Zum internationalen Steuerrecht möchten wir Sie jetzt kurz auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hinweisen. Zur Freistellung von Ruhegehältern an ehemalige Arbeitnehmer im Ausland.

Es geht um die Fälle, bei denen ein deutscher Arbeitgeber ein Ruhegehalt an einen ehemaligen Arbeitnehmer zahlt, der seinen Wohnsitz im Ausland hat. Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen setzt eine Freistellung dann grundsätzlich voraus, dass der Arbeitnehmer eine Ansässigkeitsbescheinigung des ausländischen Wohnsitzfinanzamtes vorlegt. Es bestehen jedoch keine Bedenken, hiervon in bestimmten Fällen aus Vereinfachungsgründen abzuweichen. Die betroffenen Fälle erläutert die OFD aus Frankfurt in ihrer Ve...

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