Einkommensteuer | Nettolohnoptimierung durch steuerfreie Arbeitgeberleistungen (OFD)
Die OFD NRW hat zur Nettolohnoptimierung durch steuerfreie und pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen Stellung genommen ( Kurzinfo LSt 05/2015).
Hintergrund: Aktuell mehren sich in den Lohnsteuer-Arbeitgeberstellen die Anträge auf Erteilung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG im Zusammenhang mit Gehaltsoptimierungsmodellen in der Form einer Umwandlung von steuerpflichtigem Arbeitslohn in eine steuerfreie oder zumindest pauschal versteuerte Zuwendung auf der Basis neuer Arbeitsverträge.
Die jeweiligen Arbeitgeber beabsichtigen dabei, bestehende befristete Arbeitsverträge auslaufen zu lassen und anschließend Arbeitsverträge mit geändertem Inhalt zu schließen bzw. bei unbefristeten Arbeitsverträgen Änderungsverträge abzuschließen. Zur lohnsteuerlichen Behandlung solcher Gehaltsoptimierungsmodellen haben die damaligen Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster bereits in einer gemeinsamen Verfügung S 2342 - 1017 St 213 (OFD Rhld) und S 2332 - 154 - St 22 - 31 (OFD MS) vom im Zusammenhang mit den damaligen Anträgen einer Steuerberatungsgesellschaft auf Erteilung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG Stellung genommen. Die dort getroffenen Aussagen gelten weiter fort.In ihrer Kurzinfo geht die OFD auf folgende Punkte näher ein:
Allgemeines zur steuerlichen Anerkennung einer Gehaltsumwandlung,
Fälle mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung (Vergütungsbestandteile müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden) bei befristeten Arbeitsverträgen bzw. geänderten Arbeitsverträgen/Änderungskündigungen bei unbefristeten Arbeitsverträgen,
Fälle ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung (Vergütungsbestandteile brauchen nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden).
Hinweis: Den Volltext der Kurzinfo können Sie unter der NWB DokID: NWB OAAAE-99407 abrufen.
Quelle: NWB Datenbank
Fundstelle(n):
VAAAF-47478