Gesetzgebung | Neuregelungen zum August 2015 (Bundesregierung)
Das IT-Sicherheitsgesetz verbessert den Schutz im Internet. Für die Dokumentation von Arbeitsaufzeichnungen beim Mindestlohn gelten neue Entgeltgrenzen. Anleger werden besser vor unseriösen Finanzprodukten geschützt. Diese und eine Reihe von anderen Neuregelungen gelten ab August 2015.
Gleiche Arbeit - gleicher Tarifvertrag: Überschneiden sich in einem Unternehmen Tarifverträge, gilt der Vertrag der Gewerkschaft, die die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt. Das Gesetz zur Tarifeinheit gilt bereits seit dem . Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Weniger Dokumentation beim Mindestlohn: Der Arbeitgeber braucht keine Arbeitszeitaufzeichnungen mehr anzufertigen, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers mehr als 2.000 Euro brutto beträgt und das Nettoentgelt jeweils für die letzten zwölf Monate nachweislich ausgezahlt wurde. Diese Regelung gilt ab dem . Seit entfallen Arbeitszeitaufzeichnungen bei einem monatlichen Entgelt von 2.958 Euro brutto. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Mindestlohn bei Geld- und Wertdiensten: Bei Geld- und Wertdiensten gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab erstmals bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Je nach Region und Tätigkeit sind unterschiedliche Entgeltuntergrenzen festgelegt. Alle Mindestlöhne in dieser Branche liegen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Mehr Sicherheit für digitale Infrastruktur: Das IT-Sicherheitsgesetz verbessert den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie die Sicherheit von Unternehmen im Internet. Beispielsweise gelten für Online-Shops erhöhte Anforderungen an den Schutz der Kundendaten und der IT-Systeme. Das neue IT-Sicherheitsgesetz ist am in Kraft getreten. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Digitale Verwaltung: Ämter und Behörden speichern zunehmend Informationen digital. Daten, die der Informationsfreiheit unterliegen, dürfen zukünftig grundsätzlich weiterverwendet werden. Damit erleichtert die Bundesregierung der digitalen Wirtschaft, die Inhalte zu nutzen. Das Informationsweiterverwendungsgesetz ist am in Kraft getreten. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Kleinanleger besser vor unseriösen Finanzprodukten geschützt: Wer hochriskante Geldanlagen anbietet, hat Verbraucher umfassend und aktuell über mögliche Risiken zu informieren. Ein Prospekt muss alle wichtigen Informationen für die Anlagenentscheidung enthalten. Werbung ist mit einem deutlichen Warnhinweis zu versehen. Wichtige Teile des Kleinanlegerschutzgesetzes sind seit dem in Kraft, einzelne Regelungen folgen zum und zum . Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Förderprogramm 'Energieeffizient Sanieren" attraktiver: Die KfW-Bankengruppe erweitert ab ihr Programm "Energieeffizient Sanieren". Die Fördergrenze wird um sieben Jahre vorverlegt: Jetzt können auch Immobilienbesitzer einen Förderantrag stellen, die den Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem gestellt haben. Mit dem Programm werden Maßnahmen unterstützt, die die Energieeffizienz von Wohngebäuden verbessern. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Energieausweise auch für kleinere öffentliche Gebäuden: Seit muss in größeren öffentlichen Gebäuden ab 500 Quadratmetern ein Energieausweis gut sichtbar ausgehängt sein. Seit dem gilt ein niedrigerer Grenzwert: Die Pflicht zum Aushang des Energieausweises betrifft jetzt auch öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche ab 250 Quadratmeter, beispielsweise öffentliche Gebäude wie Standesämter oder kleinere Schulen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Europäisches Erbrecht neu geregelt: Größere Rechtssicherheit und einfachere Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU – dafür sorgt die neue Europäische Erbrechtsverordnung. Immer mehr Menschen arbeiten in europäischen Nachbarländern oder verbringen dort ihren Lebensabend. Die neue Verordnung regelt, welches nationale Erbrecht gilt, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Sie gilt ab . Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Fundstelle(n):
RAAAF-47394