Suchen
Online-Nachricht - Mittwoch, 20.05.2015

Einkommensteuer | Finales Schreiben zu § 37b EStG (BMF)

Das BMF hat ausführlich zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG Stellung genommen ().

Hintergrund: Der BFH hat Anwendungsbereich des § 37b EStG eingegrenzt und entschieden, dass die Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG die Steuerpflicht der Sachzuwendungen voraussetzt (vgl. Urteil v. - NWB SAAAE-52617 [Geschenke an Kunden und Geschäftsfreunde], NWB CAAAE-52618 [Sachzuwendungen an Arbeitnehmer im Ausland], NWB MAAAE-52619 [Betreuung von Geschäftsfreunden auf Regattafahrt] und v. - NWB TAAAE-55051 [Jübiläumsfeier und Incentive-Reise für Kunden und Geschäftsfreunde]). Nunmehr hat das BMF sein Schreiben v. u.a. unter Berücksichtigung der Grundsätze der BFH-Entscheidungen neu gefasst.
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

Darüber hinaus äußert sich das BMF

  • zum Wahlrecht zur Anwendung des § 37b EStG

  • zur Bemessungsgrundlage

  • zum Verhältnis zu anderen Pauschalierungsvorschriften

  • zur steuerlichen Behandlung beim Zuwendenden

  • zur steuerlichen Behandlung beim Empfänger

  • zum Verfahren zur Pauschalierung der Einkommensteuer sowie

  • zum Anwendungszeitpunkt des Schreibens.

Hinweis: Das BMF stellt in seinem 12-seitigen Schreiben auch klar, dass Streuwerbeartikel (Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10 € nicht übersteigen) nicht in den Anwendungsbereich des § 37b EStG einbezogen werden müssen. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
 

Fundstelle(n):
XAAAF-47113