Online-Nachricht - Montag, 20.04.2015

Umsatzsteuer | Verfügung zu Saunaleistungen in Schwimmbädern aufgehoben (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hatte Anfang März eine Verfügung zur Besteuerung von Saunaleistungen in Schwimmbädern veröffentlicht. Auch wir hatten hierrüber berichtet (NWB-Nachricht v. ). Auf seinen Internetseiten bestätigt nun das Landesamt, dass die genannte Verfügung ersatzlos aufgehoben wurde und damit nicht mehr gültig ist (.1.1-3/9 St33).

Hierzu führt das BayLfSt weiter aus:

  • Aufgrund zahlreicher Nachfragen und Unsicherheiten wird zur Klarstellung nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass o. g. Verfügung des BayLfSt „Umsatzsteuer für Saunaleistungen in Schwimmbädern“ mit Wirkung zum ersatzlos aufgehoben wurde und nicht mehr gültig ist.

  • Die hierdurch entstandenen Irritationen bitte ich zu entschuldigen.

Quelle: BayLfSt online
Hinweis: Das BayLfSt hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Thematik auf Bund-Länder-Ebene erörtert wird. Grund: einige Bundesländer wollen den Kombibetrieb im Wege der Haupt-/Nebenleistung erfassen. Erfahrungsgemäß ziehen sich solche Erörterungen stets einige Zeit hin. Damit bleibt vorerst Rechtsunsicherheit bestehen (s. hierzu auch den Beitrag von Trinks, im neuen NWB Experten-Blog).

Fundstelle(n):
NWB LAAAF-46988