Gesetzgebung | Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld (BMF)
Das Bundeskabinett hat am beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab sowie den Kinderzuschlag ab anzuheben.
Hintergrund: Das geplante Gesetz erhöht den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, hebt die Bundesregierung das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 an. Außerdem steigt der Kinderzuschlag ab dem .
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Der steuerliche Grundfreibetrag soll im Jahr 2015 um 118 Euro und im Jahr 2016 um weitere 180 Euro erhöht werden. Der Kinderfreibetrag soll um 144 Euro im Jahr 2015 und um weitere 96 Euro im Jahr 2016 steigen. Grundlage dafür ist der 10. Existenzminimumbericht der Bundesregierung v. .
Gleichzeitig soll das Kindergeld für 2015 und 2016 angehoben werden. Ab dem ist eine Erhöhung des Kindergeldes um monatlich 4 Euro je Kind und ab dem um weitere 2 Euro je Kind vorgesehen.
Die Bundesregierung hat außerdem beschlossen, den Kinderzuschlag ab dem um monatlich 20 Euro auf 160 Euro zu erhöhen. Der Kinderzuschlag kommt Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf die folgenden Anpassungen vor:
Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro):
Anhebung ab um 118 Euro auf 8.472 Euro
Anhebung ab um weitere 180 Euro auf 8.652 Euro
Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung):
Anhebung ab um 144 Euro auf 7.152 Euro
Anhebung ab um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro
Kindergeld (aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder):
Anhebung ab um 4 Euro monatlich je Kind
Anhebung ab um weitere 2 Euro monatlich je Kind
Kinderzuschlag (aktuell max. 140 Euro monatlich):
Anhebung ab um 20 Euro monatlich.
Quelle: BMF online
Hinweis: Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des BMF.
Fundstelle(n):
HAAAF-46907