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Referentenentwurf eines Tarifänderungsgesetzes vorgelegt
[i]Verfassungsrechtliche Vorgabe zur Freistellung des ExistenzminimumsDer Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich angehalten, dass sächliche Existenzminimum als indisponibles Einkommen von der Steuer freizustellen. Gleiches gilt für das sächliche Existenzminimum von Kindern bei der Berücksichtigung des Einkommens der Eltern. Um diese verfassungsrechtlichen Vorgaben umzusetzen, überprüft die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen, inwieweit der Grundfreibetrag und/oder der Kinderfreibetrag noch ausreichen, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben umzusetzen.
I. Reaktion der Bundesregierung
[i]10. Existenzminimumbericht stellt Änderungsbedarf bei Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag fest Nach diversen Verzögerungen hatte die Bundesregierung am den 10. Existenzminimumbericht (BT-Drucks. 18/3893) vorgelegt, der darüber informiert, wie in den Jahren 2015 und 2016 Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag angepasst werden müssen, damit die verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Aussagen zu 2014 fanden sich in dem 10. Existenzminimumbericht nicht. Der 9. Existenzminimumbericht vom aus der letzten Legislaturperiode hatte allerdings für 2014 schon festgestellt, dass der Kinderfreibetrag angehoben werden müsste. Der 10. Existenzminimumbericht stellt nun fest, dass in den Jahren 2015 und 2016 sowohl der Grundf...