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Gutachterin des medizinischen Dienstes einer Krankenversicherung als Unternehmerin
Urteil des
Über die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts hatte das Niedersächsische FG im Falle einer Gutachterin im Medizinischen Dienst einer Krankenkasse zu entscheiden. Strittig war vorliegend die Einordnung der Klägerin als selbständig tätige Unternehmerin durch das Finanzamt ().
A. Sachverhalt und Auffassungen der Klägerin und des Finanzamts
Die Klägerin war als Gutachterin für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen tätig. Sie führte Begutachtungen von Personen nach dem Pflegeversicherungsgesetz durch.
Vertraglich war vereinbart, dass sie als „freie Pflegekraft“ arbeitete und kein Anstellungsverhältnis entstehen sollte. Des Weiteren war festgelegt, dass der Medizinische Dienst aus der Vergütung keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge abführen würde.
Für die Veranlagungszeiträume 2007 und 2008 reichte die Klägerin Umsatzsteuererklärungen bei dem Finanzamt ein und berief sich auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG. Dem folgte das Finanzamt nicht und behandelte die Umsätze auch für 2009 als steuerpflichtig. Einspruch hiergegen erhob die Klägerin nicht.
Für...