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Online-Nachricht - Montag, 11.02.2013

Gesetzgebung | Strengere Energievorschriften für Hausbauer (Bundesregierung)

Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer neuen Energieeinsparverordnung beschlossen. Die Energiesparverordnung regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten. Außerdem gibt sie vor, in welcher energetischen Qualität ein Eigentümer, der sein Gebäude sanieren will, bestimmte Modernisierungsmaßnahmen auszuführen hat. Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) sollen die Weichen für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor gestellt werden.

Die neue Verordnung beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  • Der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 Prozent sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um jeweils 10 Prozent reduzieren.

  • Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor.

  • Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mit anzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen.

  • Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden.

  • Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Ein Betretungsrecht für Wohnungen wird es nicht geben.

Inkrafttreten erst 2014: Anlass für die Novellierung ist die neu gefasste EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010. Außerdem steht die Bundesregierung in der Pflicht, ihr Energiekonzept sowie die 2011 gefassten Beschlüsse zur Energiewende umzusetzen. Vor der EnEV muss die Bundesregierung allerdings das geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novellieren. Erst dieses Gesetz ermächtigt dazu, Verordnungen für den Baubereich zu erlassen und zu ändern. Die EnEV muss aber nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen. Auch eine Notifizierung in Brüssel ist erforderlich. Gleichzeitig muss das EnEV das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist deshalb erst ab Januar 2014 zu rechnen.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung online
Hinweis: Weitere Informationen zur Novellierung der Energieeinsparverordnung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (kurz BMVBS).
 

Fundstelle(n):
MAAAF-45420