Verfahrensrecht | Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2012 (BMF)
Das BMF hat die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2012 bekannt gegeben (Gleich lautende Erlasse v. ).
Hierzu wird u.a. ausgeführt: Für das Kalenderjahr 2012 sind die Erklärungen
zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,
zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, die in Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerveranlagung durchzuführen sind, sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer -,
zur Gewerbesteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags -,
zur Umsatzsteuer sowie
zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes nach § 149 Abs. 2 AO
bis zum
bei den Finanzämtern abzugeben.
Sofern die vorbezeichneten Steuererklärungen durch Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt werden, wird die Frist nach § 109 AO allgemeinbis zum
verlängert. Es bleibt den Finanzämtern jedoch vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern.
Hinweis: Den Text der o.g. Erlasse finden Sie auf den Internetseiten des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
LAAAF-45215