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Online-Nachricht - Donnerstag, 27.09.2012

Berufsrecht | Steuerberater als ehrenamtlicher Geschäftsführer einer GmbH (BVerwG)

Ein Steuerberater darf ausnahmenweise ehrenamtlicher Geschäftsführer eines Fußball-Bundesliga-Clubs sein ( 8 C 6.12).

Hierzu führten die Richter weiter aus: Der Kläger ist als GmbH-Geschäftsführer zwar gewerblich tätig, was einem Steuerberater allgemein nicht erlaubt ist. Denn ein Steuerberater soll seine oft detaillierte Kenntnis des Betriebs- und Geschäftsablauf seiner Mandanten nicht für eigene Geschäfte ausnutzen dürfen. Eine Ausnahme kommt aber dann in Betracht, wenn diese Gefahr im konkreten Einzelfall nicht besteht.

Die Bundessteuerberaterkammer hat in § 16 BOStB bestimmte Fallgruppen benannt, in denen typischerweise eine konkrete Gefahr für die Verletzung von Berufspflichten ausgeschlossen ist. Zwar ist der Fall der ehrenamtlichen Geschäftsführung für einen Profifußballverein dort nicht aufgeführt. Der Anwendungsbereich der Ausnahmeermächtigung beschränkt sich jedoch nicht auf diese Fallgruppen. Den erforderlichen Nachweis, dass eine Interessenkollision im konkreten Fall nicht zu besorgen ist, hat der Kläger geführt. Die beantragte Ausnahmegenehmigung ist ihm daher zu erteilen.

Anmerkung: Mit Urteil vom selben Tag hat das BVerwG zur Inkassotätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft geurteilt. Lesen Sie hierzu unsere News v. 27.9.2012.

Quelle: BVerwG, Pressemitteilung v.


 

Fundstelle(n):
TAAAF-44706