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Neue Berufsordnung für Steuerberater
Konkretisierung der gesetzlichen Berufspflichten
In der 21. Sitzung der Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer (derzeit 93 Mitglieder) am wurde die stark verschlankte Berufsordnung der Steuerberater verabschiedet. „Die Satzungsversammlung hat sich von der Überlegung leiten lassen, dass sich die Berufsordnung künftig darauf beschränken sollte, die Regelungen des Steuerberatungsgesetzes und insbesondere die den Steuerberater treffenden Berufspflichten näher zu konkretisieren” (Vincken, DB 2010 S. 1). Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Novellierung der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) ohne Einschränkung genehmigt, die seit dem in Kraft ist. Die Straffung der BOStB beruht zum einen auf dem Wegfall von Vorschriften, die Selbstverständlichkeiten normierten (s. unten I) bzw. Inhalte von Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) wiederholten (s. unten II) oder zu weit gehende Regelungen enthielten (s. unten III). Die Einzelvorschriften zur Werbebefugnis wurden in § 9 BOStB zusammengefasst (s. unten IV). Berücksichtigt werden schließlich auch die Änderungen des StBerG durch das Achte Steuerberatungs-Änderungsgesetz (s. unten V) sowie der Fachberaterordnung (s. unten VI).
I. Wegfall von Regeln mit selbstverständlichem Inhalt
Gestrichen wurden überflüssige zivil-, handels- und w...