Online-Nachricht - Dienstag, 31.07.2012

Versicherungsrecht | Reisestornierung bei Schwangerschaft (AG)

Eine normal verlaufende Schwangerschaft ist keine Erkrankung. Auftretende Komplikationen können jedoch zu einer Reisestornierung berechtigen, da dann eine "unerwartete schwere Erkrankung" im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegen kann ().


Sachverhalt: Ein Ehepaar buchte für sich und seinen Sohn Mitte Februar 2011 eine Reise nach Griechenland. Die Reise sollte im Mai stattfinden. Zum Zeitpunkt der Buchung war die Ehefrau bereits schwanger, die Schwangerschaft war bis dahin völlig komplikationslos verlaufen. Gleichzeitig mit der Buchung schlossen die Reisenden eine Reiserücktrittsversicherung ab. Ende April kam es zu vorzeitigen Wehen. Die behandelnde Ärztin riet daher von der Reise ab. Das Ehepaar stornierte die Reise und verlangte die Stornokosten in Höhe von 2535 € von der Reiserücktrittsversicherung. Diese lehnte die Zahlung ab. Schließlich sei die Schwangerschaft bereits bei Buchung bekannt gewesen. Nach den Versicherungsbedingungen sei nur eine unerwartete schwere Erkrankung ein Versicherungsfall. Die auf Zahlung gerichtete Klage des Ehepaars hatte Erfolg.

Hierzu führte die Richterin des AG München weiter aus: Das Ehepaar hat einen Anspruch auf Ersatz der Stornokosten, da ein Versicherungsfall vorliegt. Versicherungsschutz besteht nach den Versicherungsbedingungen dann, wenn die versicherte Person von einer unerwarteten schweren Erkrankung betroffen wird und deshalb der Reiseantritt nicht möglich ist. Zwar war die Schwangerschaft bei Vertragsschluss bekannt. Jedoch verlief sie zu diesem Zeitpunkt komplikationslos, sodass keine Bedenken gegen die Durchführung der Reise bestanden. Die Schwangerschaft an sich ist keine Erkrankung. Das unerwartete Auftreten von Komplikationen während einer Schwangerschaft - wie vorzeitige Wehen -ist allerdings als unerwartete schwere Erkrankung anzusehen.

Anmerkung: Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: AG München, Pressemitteilung v.

 

Fundstelle(n):
NWB NAAAF-44400