Datenschutz | Jedes vierte Unternehmen stellt Verstöße fest (PwC-Studie)
Unternehmen leisten sich Schwächen beim Datenschutz, Datendiebstahl bleibt jedoch eine seltene Ausnahme. Dies geht aus einer Umfrage der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC unter 250 betrieblichen Datenschutzbeauftragten der 1.000 größten deutschen Unternehmen hervor.
Mehrheit hält Datenschutz-Budget für ausreichend: Ungeachtet der festgestellten Defizite halten die Datenschutzbeauftragen verstärkte Investitionen in ihren Verantwortungsbereich nicht für notwendig. Mehr als drei Viertel (76 Prozent) der Befragten sind mit ihrem Budget zufrieden. Auch die Personalausstattung hält eine Mehrheit von knapp zwei Dritteln der Datenschutzbeauftragten für ausreichend. Tatsächlich stellen die Unternehmen mittlerweile mehr personelle Ressourcen bereit: 2011 wurden die Datenschutzbeauftragten von durchschnittlich 1,9 Vollzeitkräften unterstützt, nunmehr sind es immerhin 2,3 Vollzeitkräfte.
Vorbehalte gegenüber Social Media und Cloud Computing: Reserviert zeigen sich die befragten Datenschützer bei der Einbindung sozialer Netzwerke bzw. der Nutzung von "Cloud Computing" und anderen internetbasierten Dienstleistungen. So gaben lediglich 13 Prozent der Befragten an, Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Google+ für eine direkte Werbeansprache zu verwenden. Rund 60 Prozent verzichten gänzlich auf Social Plugins. "Cloud Computing" nutzen 15 Prozent der Unternehmen. Gegen eine Auslagerung von Informationen sprechen für die meisten Befragten in erster Linie Sicherheitsbedenken (79 Prozent). Für 58 Prozent ist die Transparenz der Angebote mangelhaft und nach Ansicht von 57 Prozent ist die Rechtssicherheit beim "Cloud Computing" nicht gegeben.
EU-Verordnung ist nur im Prinzip gut: Die geplante EU-Verordnung zur Harmonisierung der Datenschutzgesetze wird zwar von einer breiten Mehrheit (64 Prozent) der Befragten im Prinzip unterstützt, im Detail sehen die Datenschutzbeauftragten aber Schwächen. Eine allgemein stärkere Sensibilisierung für den Datenschutz erhoffen sich 54 Prozent von der Verordnung, und 41 Prozent halten eine Vereinheitlichung der Datenschutzregeln aus Wettbewerbsgründen für erforderlich. Die Erhöhung der Bußgelder wird von 44 Prozent aller Datenschutzbeauftragten begrüßt. Auf der anderen Seite erwarten 45 Prozent einen erhöhten bürokratischen Aufwand, 41 Prozent fürchten sogar eine Verwässerung der deutschen Datenschutzrichtlinien durch die Verordnung. Auf Kritik stößt bei zwei von drei Befragten die geplante Ausnahmeregelung für kleinere Betriebe. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern müssten demnach keinen Datenschutzbeauftragten berufen. "Nach Einschätzung der Datenschutzbeauftragten wird das Ziel des Gesetzgebers, die Stellung der Aufsichtsbehörde zu stärken, nicht erreicht. Dies wäre nicht nur für die Verbraucher schlecht, sondern auch für die Unternehmen, die den Datenschutz schon heute ernst nehmen", betont Görtz.
Quelle: PwC, Pressemitteilung v. 7.5.2012
Fundstelle(n):
DAAAF-43936