Gesetzgebung | Anhörung über geplante Kürzung der Solarförderung (hib)
Die geplante Kürzung der Solarförderung ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, den von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Diskutiert wird der Gesetzentwurf von Union und FDP zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus Solarenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (BT Drucks. 17/8877). Das Gesetz sieht u.a. vor, dass die Förderung von Solarstrom je nach Größe der Anlage um bis zu 30 Prozent abgesenkt werden soll. Um den Bau weiterer Anlagen einzudämmen, wird damit eine deutliche Einmalabsenkung für neue Anlagen vorgenommen. Künftig würde es nur noch drei Kategorien von Anlagen geben: Dachanlagen bis zehn Kilowatt, Dachanlagen bis 1000 Kilowatt und große Anlagen mit einer Leistung von 1000 Kilowatt bis zu zehn Megawatt. Anlagen über zehn Megawatt sollen keine Vergütung mehr erhalten. Ab Mai soll die Förderung dann bis Ende des Jahres monatlich nochmals um 0,15 Cent gekürzt werden. Ziel der Absenkung ist es, die Vergütung an die gesunkenen Markpreise anzupassen und den weiteren Bau von Solaranlagen einzuschränken. Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, künftig nur noch einen bestimmten Prozentsatz der Strommenge zu vergüten. Der restliche Strom soll entweder selbst verbraucht oder an andere Verbraucher verkauft werden. Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unter umweltausschuss@bundestag.de anmelden.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 135
Fundstelle(n):
WAAAF-43665