Lohnsteuer | Erwerb verbilligter Aktien als geldwerter Vorteil (FG)
Überträgt eine Konzernmutter an die Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften verbilligt Aktien nach Vollzug des Wandlungsrechts aus einer Wandelanleihe, führt dies zu einem geldwerten Vorteil (§ 8 Abs. 1 EStG), der zu steuerpflichtigem Arbeitslohn im Jahr der Ausübung des Wandlungsrechts führt führt ().
Hintergrund: Nach § 8 Abs. 1 EStG sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seiner Einkunftsart zufließen.
Sachverhalt: Der Kläger war als leitender Angestellter bei einer Bank beschäftigt. Im Juni 2001 waren ihm rund 25.300 € als geldwerter Vorteil aus der Umwandlung von im Jahr 1998 gekauften Wandelanleihen zugeflossen. Der Kläger vertrat die Ansicht, der Gewinn sei nicht steuerpflichtig und begehrte die entsprechende Kürzung des Jahresbruttoarbeitslohnes. Die hierauf gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.
Hierzu führten die Richter weiter aus: Die verbilligte Übertragung der Aktien der B nach Wandlung stellt einen geldwerten Vorteil dar, denn diese wurde dem Kläger mit Rücksicht auf das sein Arbeitsverhältnis gewährt. Die Wandelanleihen konnten nur von Führungskräften des Arbeitgebers erworben werden. Auch konnte das Wandlungsrecht nur von Personen ausgeübt werden, die sich in einem ungekündigtem Anstellungsverhältnis zur Bank oder einem mit ihr verbundenen Unernehmen befunden haben. Hierdurch wird erkennbar, dass der Bezug verbilligter Aktien durch das Arbeitsverhältnis veranlasst war. Der Annahme von Arbeitslohn steht auch nicht die niedrige Verzinsung der Anleihe entgegen. Gegenstand der Besteuerung ist nicht der Erwerb der Wandelanleihe sondern den Zufluss des geldwerten Vorteils i.S.d. § 8 Abs. 1 EStG. Die Wandelanleihe ist nur das Vehikel, mit dessen Hilfe die Bank bestimmten Arbeitnehmern über die Einräumung eines "Umtauschrechts" - bei entsprechendem Aktienkursverlauf - einen geldwerten Vorteil zukommen lässt. Bis zur Ausübung des Wandlungsrechts ist der Kläger lediglich Berechtigter aus dem Rechtsverhältnis "Anleihe". Erst mit der Ausübung des Wandlungsrechts und dem Bezug verbilligter Aktien fließt ihm ein ertragssteuerrechtlich relevanter geldwerter Vorteil zu.
Quelle: NWB Datenbank
Fundstelle(n):
IAAAF-43541