Berufsausbildungskosten | Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Eine (fast) unendliche Geschichte - zwei (neue) Verfahren beim BFH anhängig
Hintergrund: In § 12 Nr. 5 i.V. mit §§ 4 Abs. 9, 9 Abs. 6 EStG in der Fassung des BeitrRLUmsG wird ausgeführt, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für sein Erststudium keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sind, wenn die Berufsausbildung bzw. das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
Erste Entscheidungen der Finanzgerichte zur Neureglung: Der 5. Senat des Finanzgerichts Münster sowie der 14. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf haben in ihren Urteilen klargestellt, dass die Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium bzw. eine Erstausbildung zum Berufspiloten nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Etwas anderes gelte nur, wenn das Erststudium bzw. die Erstausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinde. Beide Senate waren im Ergebnis nicht von der Verfassungswidrigkeit der Neuregelung überzeugt. Damit ist der Abzug von Studien- bzw. Ausbildungskosten nicht nur der Höhe nach auf jährlich 4.000 € (bzw. ab 2012 auf 6.000 €) beschränkt. Da es im Bereich der Sonderausgaben keinen sog. Verlustvortrag gibt, können Studenten bzw. Auszubildende, die während der Ausbildung i.d.R. nur wenig Geld verdienen, die angefallenen Studienkosten auch nicht später, wenn sie höhere Einkünfte erzielen, steuerlich nutzen. Beide Gerichte haben die Revision zum BFH zugelassen ( NWB PAAAE-09351; NWB SAAAE-01849).
Kosten für eine zweite Ausbildung: Weiterhin als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig sind die Kosten für eine beruflich veranlasste zweite Ausbildung (egal ob Berufsausbildung oder Studium), sofern ein hinreichend Zusammenhang mit späteren im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht (s. hierzu z.B. NWB JAAAD-98389 und NWB NAAAD-52785).
Literatur:
Erstmalige Berufsausbildung und Erststudium - Revision beim BFH, NWB OAAAE-27222
Paus, Ausbildungskosten für den Sohn, NWB OAAAE-30653
Lampert/Betzinger/Kepper, Steuern im Studium, NWB GAAAE-22414
Braun/Teuber, Anhängige Musterverfahren wegen Ausbildungskosten und Erststudium, NWB VAAAE-10920
Geserich, Fahrtkosten bei vollzeitiger Bildungsmaßnahme und Vollzeitstudium, NWB NAAAE-06388
Eilts, Sozialversicherung für Teilnehmer dualer Studiengänge und die Beitragsberechnung für Mehrfachbeschäftigte, NWB AAAAE-02396
Kratzsch, Semestergebühr als ausbildungsbedingter Mehrbedarf, NWB XAAAD-98581
Hilbert, Gesetzgebungsverfahren zu Erstausbildungskosten, NWB UAAAD-94872
Schneider, Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung i.S. des § 12 Nr. 5 EStG, NWB JAAAD-99053
Meier, Ausbildungskosten - Ausbildungsverhältnis, NWB PAAAA-88423
In der NWB Datenbank finden Sie hierzu einen Mustereinspruch unter der DokID: NWB LAAAE-01539.
Fundstelle(n):
JAAAF-43331