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Online-Nachricht - Montag, 19.12.2011

IASB | Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts von IFRS 9

Der IASB hat eine Änderung zu IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, die eine Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts von IFRS 9 vom auf den vorsehen.

Der Board verschiebt den Zeitpunkt, um eine zeitgleiche Anwendung aller Vorschriften von IFRS 9 ermöglichen. Bislang wurde nur die Phase 1 (Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten) abgeschlossen. Bei den Phasen 2 und 3 (impairment und hedge accounting) des IAS 39 Replacement Projects besteht weiterhin Diskussionsbedarf. Eine frühere Anwendung von IFRS 9 bleibt weiterhin möglich.

Die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts impliziert keine Änderung der bereits zur Phase 1 verabschiedeten Regelungen in IFRS 9. Es wird auf angepasste Vorjahreszahlen bei Erstanwendung von IFRS 9 verzichtet. Anstelle der Vergleichsinformationen müssen Unternehmen zusätzliche Anhangangaben im Übergangzeitpunkt von IAS 39 auf IFRS 9 vornehmen. Viele dieser Angaben stimmen mit denen in IAS 8 und IFRS 7 überein. Die sollen es bspw. den Investoren ermöglichen, die Auswirkungen, die die Erstanwendung von IFRS 9 auf den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten hat, zu beurteilen.

Das IASB hat auf seiner Sitzung im November 2011 zudem entschieden, IFRS 9 erneut zu überarbeiten. Hierbei sollen mögliche Anwendungsprobleme adressiert und das Zusammenwirken zwischen IFRS 9 und den vorläufigen Entscheidungen im Versicherungsprojekt noch einmal überdacht werden. Darüber hinaus wird sich der IASB noch einmal mit dem Vorschlag des FASB zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten beschäftigen.

Die Pressemitteilung steht auf der Internetseite des IASB zum Download zur Verfügung.

Quelle: IASB vom


 

Fundstelle(n):
VAAAF-43152