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Online-Nachricht - Freitag, 09.12.2011

Einkommensteuer | Pauschbeträge für Auslandsreisen ab (BMF)

Das BMF hat zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab Stellung genommen ().


Hintergrund: Die steuerlichen Pauschbeträge für Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen werden auf Grundlage der höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 4 EStG).

Hierzu wird weiter ausgeführt: Aufgrund § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 EStG werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen bekannt gemacht. Die Änderungen gegenüber der Übersicht ab sind in der neuen Übersicht fett markiert. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.

Hinweis: Das Schreiben sowie die anliegende Übersicht sind für einen Übergangszeitraum auf der Internetseite des BMF veröffentlicht. Zu der Seite gelangen Sie hier.

Quelle: BMF online

 

Fundstelle(n):
SAAAF-43101