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Umsatzsteuer | Änderung des UStAE zum
Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert. Eingearbeitet wurden die neuere Rechtsprechung sowie verschiedene redaktionelle Änderungen ( NWB HAAAF-18868).
Hierzu führt das BMF u. a. aus:
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem NWB XAAAE-81457 (BStBl 2014 I S. 1622) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist.
Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen.
Da das Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.