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Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
Ausstrahlungswirkungen auch für Syndikussteuerberater
Im [i]Bosse, NWB 31/2015 S. 2318 Jahr 2014 hatte das BSG entschieden, dass eine Befreiung der Syndikusrechtsanwälte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer Versorgung durch die berufsständischen Versorgungswerke nicht möglich [i]Leuchtenberg, NWB 14/2015 S. 1015 ist, da die Syndikustätigkeit nicht dem anwaltlichen Berufsbild entspreche ( NWB CAAAE-71906, [i]Römermann, NWB 5/2015 S. 289B 5 RE 9/14 R NWB IAAAE-72150 und B 5 RE 13/14 R NWB BAAAE-72148). Der Gesetzgeber hat diese Urteile zum Anlass genommen, das Berufsbild des Syndikusrechtsanwalts zu regeln und dabei auch eine gesetzliche Grundlage für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu schaffen (BGBl 2015 I S. 2517). Die gesetzlichen Neuregelungen finden bereits seit dem Anwendung und haben unter Umständen auch eine Ausstrahlungswirkung für Syndikussteuerberater. Der vorliegende Beitrag geht daher punktuell auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum Recht des Syndikussteuerberaters ein.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die Neuregelungen im Einzelnen
1. Berufsrechtliche Vorgaben zum Rechtsanwalt
Rechtsanwälte dürfen nach der Neu...