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Steuerberatergebühren auch für Buchführungshelfer
Geringere fachliche Qualifikation steht einer Abrechnung auf der Grundlage der StBGebV nicht entgegen
[i]Berners/Warttinger, Kanzlei- und Honorarmanagement für Steuerberater, 2016, NWB Verlag Herne, ISBN: 978-3-482-64821-2Das NWB EAAAF-06216 entschieden, dass Buchführungshelfer die Erstellung der Buchführung nach der alten Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) abrechnen dürfen. Die StBGebV fordere nicht, dass sämtliche dort aufgeführten Tätigkeiten, insbesondere die Finanzbuchhaltungs- und Buchführungstätigkeiten, ausschließlich von dem in § 1 Abs. 2 StBGebV genannten Personenkreis – Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Steuerberatungsgesellschaften – ausgeführt werden. Diese Grundsätze [i]Grundlagen „Voraussetzungen des Honoraranspruchs für Steuerberater“ NWB SAAAE-98357 sind entsprechend auf die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zu übertragen, die zum in Kraft getreten ist. Für Steuerberater kann die Entscheidung als Argumentationshilfe dienen, um mindestens die Mittelgebühr von 7/10 ansetzen zu können.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) u.a. aufrufbar:
Steuerberatungsvergütungsrechner seit 2002 (Tabellen: Gegenstandswerte und Vergütungshöhe)
NWB CAAAB-05543Steuerberatungshonorar: (Alte) Gebühr...