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Regierungsentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG)
Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform in Deutschland
Der lange erwartete Regierungsentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) wurde am vom Bundeskabinett beschlossen und stellt einen weiteren Meilenstein zur Umsetzung der im Juni 2014 in Kraft getretenen EU-Reform der Abschlussprüfung dar. Gegenüber dem aus März 2015 stammenden Referentenentwurf ergibt sich eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen. Im Wesentlichen betrifft dies die Art der Ausübung von zentralen Wahlrechten der EU-Abschlussprüferverordnung zur Prüferrotation und der Zulässigkeit von Steuerberatungsleistungen im Rahmen von Abschlussprüfungen von Unternehmen des öffentlichen Interesses. Weiterhin sind im Regierungsentwurf neue Sanktionsvorschriften für Mitglieder von Aufsichtsräten und Prüfungsausschüssen hinsichtlich ihrer prüfungsbezogenen Pflichten enthalten. Der deutsche Gesetzgeber ist nunmehr aufgrund der europäischen Vorgaben gehalten, das AReG bis zum endgültig zu verabschieden.
Veidt/Geithner, EU-Reform der Abschlussprüfung, WP Praxis 7/2014 S. 172 NWB FAAAE-67058
Im AReG-Regierungsentwurf werden zentrale Wahlrechte der EU-Verordnung weiterhin ausgeübt. Es gibt jedoch spürbare Einschränkungen geg...