WP Praxis Nr. 2 vom Seite 1

Umsetzung der Abschlussprüferreform nähert sich der Zielgeraden

Dipl.-Kfm. Christian Rohde, StB | Produktmanager NWB Wirtschaftsprüfung | wp-redaktion@nwb.de

Noch vor dem Jahreswechsel hat der deutsche Gesetzgeber weitere, wichtige Meilensteine bei der Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung gesetzt. Am hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) beschlossen. Zwei Tage später billigte der Bundesrat dann das Abschlussprüfungsaufsichtsreformgesetz (APAReG), nachdem der Bundestag das APAReG bereits am beschlossen hatte.

Gegenüber dem Referentenentwurf des AReG vom März 2015 enthält der Regierungsentwurf mehrere interessante Neuerungen und Konkretisierungen, z. B. im Hinblick auf die Zulässigkeit der Erbringung von Steuerberatungsleistungen durch den Abschlussprüfer bei den sog. PIE-Unternehmen. Ferner wurde von dem Vorschlag Abstand genommen, den in der EU-Verordnung geregelten erweiterten Bestätigungsvermerk nicht nur auf die sog. PIE-Unternehmen, sondern auf alle Abschlussprüfungen anzuwenden. Allerdings ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen: Laut der Begründung des AReG wolle der Gesetzgeber zunächst die Erfahrungen mit dem neuen Bestätigungsvermerk für PIEs abwarten und dann erneut entscheiden, ob diese Regelungen nicht doch auch für alle Unternehmen geeignet sind.

Lanfermann gibt in seinem einen Überblick über den Regierungsentwurf des AReG und stellt die Änderungen zum Referentenentwurf dar. Die entscheidende Phase für die Verabschiedung des AReG dürfte das erste Quartal 2016 sein. Nach einer ersten Lesung im Bundestag wird voraussichtlich eine Expertenanhörung stattfinden. In der darauffolgenden 2./3. Lesung werden dann letzte Änderungen am Gesetzestext vorgenommen, bevor der Bundestag den Gesetzestext beschließt.

Während das AReG somit noch die letzten Hürden nehmen muss, befindet sich das APAReG tatsächlich bereits auf der Zielgeraden; lediglich die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt stehen noch aus.

Ist die Steuerberatervergütungsverordnung europarechtswidrig?

Die Honorare für Abschlussprüfungen stehen unter Druck. Viele Wirtschaftsprüfer wünschen sich daher schon lange eine Gebührenordnung für die Abschlussprüfung und verbinden diesen Wunsch mit der Hoffnung auf eine Sicherung bzw. Steigerung der Qualität der Abschlussprüfung. Sie verweisen dabei auf andere Berufe, die eine Gebührenordnung zu beachten haben, z. B. auf die Steuerberater. Doch nun hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, das sich gegen die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und auch gegen die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) richtet. Viele Wirtschaftsprüfer rechnen ihre steuerberatende Tätigkeit nach der StBVV ab. Sollte das Verfahren der Kommission Erfolg haben und die StBVV zur Disposition stehen, hätte dies somit auch erhebliche Folgen für den Berufstand der Wirtschaftsprüfer. Schmitz stellt das Verfahren in seinem dar.

Beste Grüße

Christian Rohde

Fundstelle(n):
WP Praxis 2/2016 Seite 1
FAAAF-41653