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BFH 30.01.2003 V R 98/01

Umsatzsteuer; | unberechtigter Steuerausweis durch einen zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung Geschäftsunfähigen (§ 14 Abs. 3 UStG)

Nach dem schuldet der Aussteller einer Rechnung die zu Unrecht ausgewiesene USt nach § 14 Abs. 3 UStG bis zur Berichtigung der Rechnung auch dann, wenn er bei Ausstellung der Rechnung nicht geschäftsfähig war (Änderung der Rspr., vgl. , BStBl 1980 II S. 283). Dazu hat der Senat weiter festgestellt: Berichtigt der Aussteller die Rechnung mit zu Unrecht ausgewiesener USt nicht im Besteuerungszeitraum der Ausgabe der Rechnungen, sondern erst in einem späteren Besteuerungszeitraum, entfällt der Steueranspruch nicht rückwirkend, sondern erst in dem Besteuerungszeitraum der Berichtigung bzw. Rückgabe der Rechnungen (Hinweis auf , BFH/NV 2002 S. 1505).

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