BRAO § 82
Vierter Teil: Die Rechtsanwaltskammern
Zweiter Abschnitt: Organe der Rechtsanwaltskammer [1]
Zweiter Unterabschnitt: Präsidium [2]
§ 82 Aufgaben des Schriftführers [3]
1Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Vorstandes und über der Kammerversammlung. 2Er führt den Schriftwechsel des Vorstandes, soweit es sich nicht der Präsident vorbehält.
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OAAAF-29147