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Konkludente Ist-Besteuerung bei Einnahmen-Überschussrechnung?
Leserfrage
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Frage
[i]Ist-Besteuerung wird angewendetIch bin seit 2012 Unternehmer und ermittle meinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Meine Umsätze versteuere ich nach der Ist-Besteuerung, d. h. mit Zufluss, da ich unter der Umsatzgrenze von 500.000 € liege. Das Finanzamt hat mich seit dem VZ 2012 erklärungsgemäß veranlagt.
[i]Außenprüfer wendet Soll-Besteuerung anBei einer Außenprüfung stellte der Prüfer fest, dass ich keinen Antrag auf Ist-Besteuerung gestellt habe und deshalb die Ist-Besteuerung auch nicht genehmigt worden sei. Er wandte daher die Soll-Besteuerung an und kam bei der Umsatzsteuer zu einem erheblichen Mehrergebnis. Habe ich einen Anspruch auf Ist-Besteuerung, d. h. ist die Ist-Besteuerung zulässig, auch wenn ich keinen ausdrücklichen Antrag auf Ist-Besteuerung gestellt habe?...