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Außergewöhnliche Belastungen und Krankheitskosten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAF-19099 Der BFH hat mit Urteilen vom - VI R 32/13 NWB IAAAF-18914 und VI R 33/13 NWB GAAAF-18890 entschieden, dass Krankheitskosten einschließlich der Zuzahlungen zwar außergewöhnliche Belastungen sind, es aber von Verfassungs wegen nicht geboten ist, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten.
Ausführlicher Beitrag s. .
BFH-Urteile vom 2. 9. 2015 - VI R 32/13 und VI R 33/13
[i]BFH, Urteile vom 2. 9. 2015 - VI R 32/13 NWB IAAAF-18914 und VI R 33/13 NWB GAAAF-18890 In den beiden Urteilsfällen hatten die Kläger mit ihren Steuererklärungen Krankheitskosten (u. a. Zahnreinigung, Laboratoriumsmedizin, Zweibettzimmerzuschläge, aber auch Zuzahlungen für Arztbesuche und Medikamente [„Praxis- und Rezeptgebühren“]) als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) geltend gemacht und sich dabei unter Berufung auf das NWB AAAAC-75760), wonach zum steuerfreien Existenzminimum Krankenversicherungsbeiträge gehörten und dies für die Krankenversorgung insgesamt gelten müsste, gegen den Ansatz der zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) gewandt.
Sozialhilferechtlicher Standard
[i]BFH: Kein Verzicht auf den Ansatz der zumutbaren BelastungDer BFH entschied dagegen, dass solche Praxis- und Rezeptg...