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Mitgliedstaaten prüfen deutsche Unternehmer auf Lieferschwellen
Die Fallen des Versandhandels und der schwierige Prozess der Berichtigung
Das Weihnachtsgeschäft bringt gerade im Versandhandel ein sattes Umsatzplus für die deutschen Unternehmer. So bestellen auch zahlreiche Privatpersonen aus anderen EU-Mitgliedstaaten ihre Produkte bei deutschen Versandhändlern. Was sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht höchst profitabel zeigt, kann im Bereich der Umsatzsteuer auch schnell zu einem Verlustgeschäft werden. Denn die Europäische Union bringt im Bereich des Versandhandels die Beachtung der Lieferschwellen mit sich. Die Nichtbeachtung kann schnell zu doppelten Umsatzsteuern führen sowie zu erheblichen Zins- und Strafzahlungen. Der Beitrag zeigt die Fallen im Geschäft des Versandhandels kurz auf und beweist, dass auch die anderen EU-Mitgliedstaaten mittlerweile auf deutsche Versandhändler zugehen und Umsatzsteuern fordern.
A. Hintergrund
Lieferungen gelten grundsätzlich dort als ausgeführt, wo die Versendung an den Kunden beginnt. Dies wäre im Fall des Versandhandels jeweils am Sitz oder am Auslieferungslager des Versandhändlers. Überschreitet der Versandhändler im laufenden Jahr jedoch die Lieferschwelle des jeweiligen Bestimmungsmitgliedstaates, so gelten die Lieferungen abweichend im...