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Außergewöhnliche Belastungen und Krankheitskosten
BFH-Urteile vom 2. 9. 2015 - VI R 32/13 und VI R 33/13: zumutbare Belastung gilt auch bei Krankheitskosten
Der [i]BFH, Urteile vom 2. 9. 2015 - VI R 32/13 NWB IAAAF-18914 und VI R 33/13 NWB GAAAF-18890 BFH hat mit Urteilen vom - VI R 32/13 NWB IAAAF-18914 und VI R 33/13 NWB GAAAF-18890 entschieden, dass Krankheitskosten einschließlich der Zuzahlungen zwar außergewöhnliche Belastungen sind, dass es aber von Verfassungs wegen nicht geboten ist, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangslage
[i]Klage in den Verfahren BFH VI R 32/13 und ...Im ersten Streitfall () hatten die klagenden Eheleute mit relativ hohen Einkünften (Gesamtbetrag der Einkünfte ca. 650.000 €) in ihrer Einkommensteuererklärung Krankheitskosten von insgesamt 1.250 € als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Darunter waren Kosten für zahnärztliche Zahnreinigung, für Zweibettzimmerzuschläge, aber auch die Zuzahlungen zu Medikamenten und Krankenhausaufenthalten. Diese von der Krankenversicherung nicht übernommenen zwangsläufig entstandenen Aufwendungen (1.250 €), jedenfalls aber die darin enthaltenen unvermeidbaren Zuzahlungen (142 €) müssten ...