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STFAN Nr. 1 vom Seite 2

Verdeckte Einlagen

Dipl.-Finanzwirt (FH) Stefan Schönwald; Weil am Rhein

Verdeckte Einlagen sind einseitige Vorteilszuwendungen des Gesellschafters oder einer ihm nahestehenden Person an die Kapitalgesellschaft. Ihre Ursache haben verdeckte Einlagen im Gesellschaftsverhältnis. Sie beruhen nicht auf einer gesellschaftsrechtlichen Verpflichtung zur Kapitalaufbringung. Verdeckte Einlagen werden entweder ohne eine Rechtspflicht oder aufgrund einer schuldrechtlichen Verpflichtung gewährt, die die gesellschaftsrechtliche Ebene verdeckt, auf der die Vorteilsgewährung tatsächlich beruht (z. B. Kauf, Pacht oder Mietverträge). Im Gegensatz dazu beruhen offene Einlagen auf der Gewährung von Gesellschaftsrechten.

Begriff

Handelsrechtlich sind verdeckte Einlagen als Ertrag zu erfassen. Wirtschaftlich betrachtet sind die zugrunde liegenden Vorgänge jedoch nicht betrieblich veranlasst, sondern vielmehr im Gesellschaftsverhältnis begründet. Das steuerliche Einkommen darf dadurch nicht berührt werden. Dementsprechend muss bei der Kapitalgesellschaft der bilanzielle Gewinn um den Wert der verdeckten Einlage gekürzt werden. Auf der Ebene des Gesellschafters erhöhen sich die Anschaffungskosten der Beteiligung in gleicher Höhe.

Merkmale einer verd...