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RENO Nr. 1 vom Seite 15

Der elektronische Rechtsverkehr

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen-Hüll

Durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sind auf die Rechtsanwaltskanzleien einige Änderungen zugekommen. Der nachfolgende Beitrag soll aufzeigen, welche gesetzlichen Neuregelungen bereits gelten und was in Zukunft zu beachten sein wird.

Allgemeines

Der elektronische Rechtsverkehr ist sowohl durch den Online-Mahnantrag als auch im Bereich des Handelsregisters in den meisten Rechtsanwalts- und Notarkanzleien kein unbekannter Tätigkeitsbereich mehr.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) am gibt es jedoch zahlreiche gesetzliche Neuregelungen und Änderungen, die sich unter anderem auf die Vorschriften in der ZPO, dem FamFG, dem ArbGG, dem SGG sowie die VwGO und die FGO auswirken.

Geltende Regelungen

Formulare

Bereits seit dem ist das Bundesministerium der Justiz gem. § 130c ZPO ermächtigt, die Einführung elektronischer Formulare anzuordnen.

Es kann bestimmt werden, dass die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare müssen im Internet zur Ve...