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RENO Nr. 1 vom Seite 2

Das Schuldenbereinigungsverfahren

geprüfte Rechtsfachwirtin Jana Gelbe-Haußen; Rostock

Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ ist es bei der Voraussetzung, dass im Vorfeld eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen ist, geblieben. Darüber hinaus besteht auch nach wie vor die Möglichkeit, dass ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren stattfinden kann. Häufig werden ReNos mit außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen konfrontiert, ohne dass ihnen der Unterschied bewusst ist oder dass erkannt wird, in welchem Stadium das „Insolvenzverfahren“ sich gerade befindet. Der nachfolgende Beitrag soll hier Aufklärung bringen.

Die Autorin wurde kürzlich mit folgendem Sachverhalt konfrontiert:

Sachverhalt

Es lag ein vollstreckbarer Titel aus dem Jahr 2009 für Gläubiger G vor. Im Rahmen der laufenden Zwangsvollstreckung im Laufe des Jahres 2014 meldete sich ein Rechtsanwalt für den Schuldner S. Es wurde mitgeteilt, dass der Schuldner bereits im Jahre 2010 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt habe. Die Forderung des Gläubigers G sei im damaligen Sch...