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Einkommensteuer | Keine Betriebsaufspaltung zwischen Eigentümer und Mieter bei Vermietung durch Erbbauberechtigten
Bestellt der Eigentümer an einem unbebauten Grundstück ein Erbbaurecht und errichtet der Erbbauberechtigte ein Gebäude, das er an ein Betriebsunternehmen vermietet, fehlt nach dem zwischen dem Eigentümer und dem Betriebsunternehmen die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung.
Der Auffassung des Finanzamts wie des Finanzgerichts, im vorliegenden Fall eine Betriebsaufspaltung dadurch zu konstruieren, dass man die erbbauberechtigte C-GmbH gewissermaßen als zwischengeschaltete Gesellschaft ansieht, ist der BFH mit guten Gründen entgegengetreten. Was daher wie ein gelungenes Gestaltungsmodell zur Vermeidung der nachteiligen Folgen einer Betriebsaufspaltung aussehen mag, ist nicht ohne R...