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Einkommensteuer | Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine Personengesellschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Steuerpflichtiger als gewerblicher Grundstückshändler anzusehen ist, sind diesem ebenfalls die Grundstücksgeschäfte zuzurechnen, die von einer Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, getätigt wurden (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z. B. , BStBl 2012 II S. 865). Auch die Einbringung von Grundstücken in diese Personengesellschaft ist als Veräußerung durch den Steuerpflichtigen anzusehen. (2) Bei der Prüfung des Umfangs des gewerblichen Grundstückshandels ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, die dem Finanzgericht als Tatsachengericht obliegt. (3) Gewerbesteuerrechtlich führt die Veräußerung v...