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Geschäftsveräußerung im Ganzen durch einen Bauträger
In dem geht es um die Frage, ob die Übertragung eines im Zeitpunkt der Veräußerung (Januar 2006) bereits seit zwei bis drei Jahren langfristig vermieteten Bürogebäudekomplexes eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt.
A. Leitsätze
1. Die Übertragung eines vermieteten Grundstücks führt zu einer nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen, wenn der Erwerber durch den mit dem Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in bestehende Mietverträge vom Veräußerer ein Vermietungsunternehmen übernimmt.
2. Das ist auch dann der Fall, wenn der Veräußerer ein Bauträger ist, der ein Gebäude erworben, saniert, weitgehend vermietet und sodann veräußert hat, falls im Zeitpunkt der Veräußerung infolge einer nachhaltigen Vermietungstätigkeit beim Veräußerer ein Vermietungsunternehmen vorliegt, das vom Erwerber fortgeführt wird.
B. Sachverhalt
Eine in Luxemburg ansässige GmbH, deren Unternehmensgegenstand das langfristige Halten von Immobilien ist, erwarb mit notariellem Vertrag im Inland einen Bürogebäudekomplex. Die Veräußerin war eine sog. Objektgesellschaft; ihr Zwec...