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Erleichterungen bei Anwendung des Teileinkünfteverfahrens auf Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften
Anmerkungen zum
Der BFH hatte im Urteil vom erstmals Gelegenheit, sich zum Umfang der für die Optionsausübung des § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG erforderlichen „beruflichen Tätigkeit“ zu äußern und zugleich in Abkehr zu der im Urteilssachverhalt von der Finanzbehörde vertretenen Auffassung entschieden, dass ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäftsführung für das Vorliegen einer „beruflichen Tätigkeit“ jedenfalls nicht erforderlich sei. Der Beitrag schildet nach einer Einführung in das Thema kurz den Sachverhalt, um dann auf die Entscheidung und deren praktische Konsequenzen ausführlicher einzugehen.
Welche Voraussetzungen galt es für die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens zu erfüllen?
Wo sahen Finanzverwaltung und Rechtsprechung Differenzen?
Welche Auswirkungen hat das Urteil in der Praxis?
I. Einführung
[i]Karrenbrock, Werbungskosten im Rahmen der Abgeltungsteuer, NWB 18/2015 S. 1310 NWB JAAAE-88601 Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften an natürliche Personen mit Anteilen im steuerlichen Privatvermögen werden grundsätzlich mit der sog. Abgeltungsteuer i. H. von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag besteuert. Mit dem im Vergleich zum progressiven Einkommensteuersatz von bis zu 45 % günstigeren Ab...