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Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer – Schlussurteil in der Rechtssache Meilicke
BFH konkretisiert die Anforderungen an den Nachweis
[i]BFH, Urteil vom 15. 1. 2015 - I R 69/12 NWB RAAAE-91970 Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der deutsche Fiskus dem Grunde nach verpflichtet, inländischen Anteilseignern unter dem bis 2001 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahren die ausländische Körperschaftsteuer zu erstatten, die auf einer Gewinnausschüttung von einer im EU-Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft lastet (, Meilicke I NWB FAAAC-39375). Trotz einer weiteren Entscheidung des EuGH in derselben Sache (Urteil vom - Rs. C-262/09, Meilicke II NWB YAAAD-61703) blieb es weiter ungeklärt, in welcher Form der Anteilseigner konkret die anzurechnende Körperschaftsteuer nachweisen kann. Nunmehr hat der BFH die Anforderungen an den Nachweis der anzurechnenden ausländischen Körperschaftsteuer konkretisiert (Urteil vom - I R 69/12 NWB RAAAE-91970, sog. Schlussurteil in der Rs. Meilicke I und II).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangslage
[i]Nichtanrechnung ausländischer KörperschaftsteuerbeträgeDas in Deutschland bis zum Jahr 2001 geltende Körperschaftsteueranrechnungsverfahren stand nach einer Entscheidung des EuGH zum finnischen Steuerrecht (Urteil vom - Rs. C-31...